Liberty News – Fristen für BVG-Ausschreibungen
Mit der Liberty BVG Sammelstiftung und Liberty 1e Flex Investstiftung verfügt Liberty Vorsorge über zwei etablierte Einrichtungen, um deren Kunden zeitgemässe und massgeschneiderte Lösungen in der zweiten Säule anzubieten.
Beide Liberty Stiftungen konnten in den vergangenen Jahren ein solides Wachstum verzeichnen und erfreuen sich dank ihrer Modularität einzelner Komponenten wachsender Beliebtheit.
Gerne rechnen wir für interessierte Firmenkunden sowie Selbständigerwerbende in den Branchen Medizin, Recht und Finanz eine unverbindliche Offerte. Wichtig zu wissen: Falls ein Wechsel in Betracht gezogen wird, muss der Anschlussvertrag spätestens per 30. Juni 2017 mit Wirkung 31.12.2017 bei der aktuellen Einrichtung gekündigt werden.
Lassen Sie sich von unseren BVG-Fachleuten unverbindlich und professionell beraten. Wir freuen uns, ein auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens ausgerichtetes Angebot unterbreiten zu dürfen.