Wichtige Änderungen per 01.01.2013 in der beruflichen und privaten Vorsorge

Mit dem Jahreswechsel 2013 erlangen in der beruflichen und privaten Vorsorge einige wichtige Kennzahlen Rechtskraft:

Bezeichnung

Wert

BVG Mindestzinssatz

1.50%
(unverändert)

Mindestlohn für Flex Investlösung
(Kaderplan)

CHF 126'360
 

Maximaler Abzug Säule 3a
(mit Pensionskassenabzug) 

CHF 6'739
 

Maximaler Abzug Säule 3a
(ohne Pensionskassenabzug)

CHF 33’696
oder 20% des Erwerbseinkommens

 

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