Für Arbeitnehmer, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, können 2013 maximal CHF 6'739.- einbezahlt werden. Bei selbstständig Erwerbenden ohne Pensionskassenanschluss beträgt der zulässige Höchstbetrag 20% des erzielten Jahreseinkommens, maximal jedoch CHF 33'696.-
Damit Ihre eingehende Zahlung für das laufende Jahr berücksichtigt werden kann, empfiehlt es sich die Zahlung zeitnah aufzugeben und sicherzustellen, dass diese bis spätestens Ende Dezember 2013 auf Ihrem Liberty 3a Konto eingeht.
Die Bescheinigung für die einbezahlten Beträge, welche der Steuererklärung beizulegen ist, wird Ihnen Anfang 2014 postalisch zugestellt.
Verfügen Sie noch über kein 3a Konto bei der Liberty 3a Vorsorgestiftung? Hier können Sie Ihr persönliches Konto eröffnen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.